Psychotherapeutischer Fachdienst
- Individuelle Unterstützung verhaltensauffälliger und/oder entwicklungsverzögerter Kinder und Jugendlicher der stiftungsinternen Wohngruppen in enger Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen und Mitarbeitenden
- Einzeltherapeutische Angebote
- Elternberatung
- Ersteinschätzungen, Verhaltensbeobachtungen und Beratungen in den KiTas
- Durchführung von Entwicklungs- und Intelligenztestungen sowie emotionaler Diagnostik
- Unterstützung der Mitarbeitenden durch Fallsupervision, Diagnostik und interne Fortbildungen
- Unterstützung in Krisensituationen
Heilpädagogischer Fachdienst
- Beratung im Antragsverfahren für die Eingliederungshilfe
- Heilpädagogische Beratung von Mitarbeitenden und Eltern
- Diagnostik und Förderungen von Kindern
- Netzwerkarbeit im Rahmen der Inklusion
- Durchführung des Entwicklungstests (ET 6-6-R)
- Beratung von Eltern und Mitarbeitenden mit der Methode Marte Meo
Motopädischer Fachdienst
- Motopädische Bewegungseinheiten zur Förderung der Kinder
- Angebote außerhalb der Kindertageseinrichtungen z.B. Großturnhalle und Großtrampolin in Eben-Ezer
- Testdiagnostik: MOT 4-6 (Motoriktest für 4-6 jährige Kinder), DES (Diagnostische Einschätzungsskala zur Beurteilung des Entwicklungsstandes und der Schulfähigkeit) & DESK (Dortmunder Entwicklungsscreening für den Kindergarten)
- Beratung der Eltern und Mitarbeitenden in Bezug auf die motorische Entwicklung
Schulbegleitung
- Ermöglicht Ihrem Kind die Teilhabe am Unterricht sowie am Schulleben einer wohnortnahen Schule.
- Unterstützung bei der Mobilität und lebenspraktischen Aufgaben
- Unterstützung in den emotionalen und sozialen Bereichen
- Unterstützung und Hilfen im Unterricht bei Umsetzung von Lerninhalten sowie Planung und Struktur von Aufgaben.
Wann kann ein Antrag auf Schulbegleitung gestellt werden?
- Bei geistiger, körperlicher, mehrfacher oder Sinnesbehinderung als Bestandteil der Eingliederungshilfe. Die Kosten übernimmt der örtliche Sozialhilfeträger (§99 SGB IX).
- Bei seelischer oder drohender seelischer Behinderung. Kosten übernimmt das Jugendamt (§ 35a SGB VII).
Kontakt
Katja Weber Schulbegleitung Katja.Weber@eben-ezer.de Tel.: 05261 215 527 |